
Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte des groben Undanks schuldig gemacht hat. Dies setzt zunächst eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen voraus, die eine tadelnswerte auf Undankbarkeit deutende Gesinnung des Beschenkten offenbart...
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grober Undank, Recht: Schenkung.
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